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Der Verein Lokalsender Oldenburg e.V.

Finanzierung

Der länderübergreifende Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass 2% der Rundfunkgebühren für Mediensonderprojekte ausgegeben werden können; dies betrifft v.a. auch die Förderung von Bürgersendern.
In Niedersachsen werden die Bürgersender, betrieben von örtlichen Trägergemeinschaften, durch Zuschüsse der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (ca. 75%), Spenden, Mitgliedsbeiträge und anderen Zuschussgebern finanziert. Mit Ihrer Mitgliedschaft im Lokalsender Oldenburg e.V. leisten Sie einen Beitrag zur finanziellen Absicherung des Projektes.

Lizenzverlängerung

Seit 01.04.2002: Lizenz für 7 Jahre für den Regelbetrieb oeins (oldenburg eins), Lokalsender für Stadt und Region (Radio und TV)
Umbenennung des Trägervereins in “Lokalsender Oldenburg e.V.”
Lizenzverlängerung bis 31.03.2014
Lizenzverlängerung bis 31.03.2021
Lizenzverlängerung bis 31.03.2031


Redaktionsstatut „oeins – Lokalsender Oldenburg“

1. Präambel

1. Der Trägerverein Lokalsender Oldenburg e.V. betreibt gemäß der Richtlinien des Niedersächsischen Mediengesetztes (NMedienG) den Rundfunksender „oeins – Lokalsender Oldenburg“, dessen Ziele und Programmgrundsätze in der Vereinssatzung festgelegt sind.

2. Alle Mitarbeiter:innen verpflichten sich gemäß den Zielsetzungen des Vereins zu einer demokratischen Medienentwicklung beizutragen und den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen.

3. Das Redaktionsstatut gilt für alle Mitarbeiter:innen, die in den vom Verein Lokalsender Oldenburg e.V. veranstalteten nichtkommerziellen Hörfunk- und Fernsehprogramme im oeins -Lokalsender Oldenburg journalistisch tätig werden.

4. Das Redaktionsstatut ist Bestandteil der Anstellungsverträge der hauptamtlichen Redakteur:innen.

2. Zweck

1. Das Redaktionsstatut dient dem Zweck, die journalistische Freiheit und Unabhängigkeit der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, insbesondere dürfen keine Mitarbeiter:innen gezwungen werden, einen Meinungsbeitrag gegen ihre Überzeugung zu verfassen.

2. Es sollen Instrumente und Verfahrensweisen geschaffen werden, mit denen Konflikte, die sich aus der redaktionellen Arbeit ergeben, gelöst werden.

3. Stimmberechtigte Redaktionsmitglieder

1. Die redaktionellen Mitarbeiter:innen erfüllen die ihnen durch den Veranstalter Lokalsender Oldenburg e.V. übertragenen Programmaufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten in eigener journalistischer Verantwortung nach ihrer sachlich begründeten Überzeugung.

2. Stimmberechtigte Mitglieder der Redaktion sind festangestellte Redakteur:innen und freie Mitarbeiter:innen, die mindestens drei Monate aktiv bei „o eins -Lokalsender Oldenburg“  mitarbeiten und selbst Beiträge für das Programm erstellen. Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Aufnahme als stimmberechtigtes Redaktionsmitglied der Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und eine Verpflichtungserklärung, die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung und die Statuten des Vereins Lokalsender Oldenburg e.V. einzuhalten. Die Anzahl der stimmberechtigten freien MitarbeiterInnen in der Redaktion darf 50% der gesamten Redaktion nicht überschreiten.

3. Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten freien redaktionellen Mitarbeiter:innen in die Redaktion entscheidet der Redaktionsausschuss.

4. Von einer paritätischen Besetzung der Redaktion mit weiblichen, männlichen und diversen Mitarbeiter:innen hinsichtlich der Stimmgewichtung ist nur in begründeten Fällen abzuweichen.

5. Die stimmberechtigten Mitglieder der Redaktion sind bestrebt, interne Konflikte offen und fair auszutragen. Gelingt dies nicht, entscheidet nach Anhörung der Betroffenen der Redaktionsausschuss und ggf. der Vorstand des Vereins Lokalsender Oldenburg e.V..

6. Beiträge sind abzulehnen oder zu verändern, wenn sie gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, technisch unzulänglich sind oder im Widerspruch zu den in Satzung und Statuten festgelegten Zielen und Richtlinien stehen.

7. Über die Zulassung, Ablehnung oder Veränderung eines Beitrages entscheidet zunächst der/ die zuständige Redakteur:in. Er/ sie trägt damit auch die Verantwortung nach § 17 Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG).

8. Soll ein zur Sendung vorgesehener Beitrag abgelehnt oder nach Inhalt und Sinn in einer Weise verändert werden, die von der/m Autor:in als wesentlich angesehen werden kann, ist diese/r vorher anzuhören. Kommt es hierbei zu keiner Einigung, entscheidet der/die ChefIn vom Dienst nach Anhörung der Betroffenen. Über diese Entscheidung ist eine Aktennotiz für den Redaktionsausschuss anzufertigen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von vierzehn Tagen unter Vorlage des Beitrages schriftlich begründeter Widerspruch beim Redaktionsausschuss und dem Vorstand des Vereins Lokalsender Oldenburg e.V. eingelegt werden. Gegen die Entscheidung von Redaktionsausschuss und/oder Vorstand ist Beschwerde bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt möglich.

9. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

10. Die stimmberechtigten Mitglieder der Redaktion tragen mit dafür Sorge, dass die Beiträge die Vielfalt der Meinungen und Aktivitäten der unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräfte innerhalb des Verbreitungsgebietes im Programm widerspiegeln. Sie werden darin vom Trägerverein Lokalsender Oldenburg e.V. unterstützt, indem dieser ein möglichst breites Spektrum von Gruppen, Verbänden, Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen zur Mitarbeit einlädt.

11. Redaktion und Trägerverein sorgen wechselseitig für optimale lokale Information und Mitbestimmung in allen für die Programmgestaltung wichtigen Fragen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird durch die regelmäßige und vertrauensvolle Zusammenarbeit von gewählten VertreterInnen der Redaktion, der anderen MitarbeiterInnen und des Trägervereins im Redaktionsausschuss sichergestellt.

4. Redaktionsvollversammlung

1. Alle hauptamtlichen Redakteur:innen und hauptamlichen Mitarbeiter:innen bilden gemeinsam mit den stimmberechtigten ehrenamtlichen redaktionellen Mitarbeiter:innen die Redaktionsvollversammlung.

2. Die Versammlungen finden je nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, statt. Entscheidungen der Redaktionsvollversammlung sind für den Redaktionsausschuss bindend.

3. Die Redaktionsvollversammlung wird vom Redaktionsausschuss einberufen und muss mindestens 14 Tage vorher per Aushang angekündigt werden.

5. Redaktionsausschuss

1. Die Interessen der Redaktionen werden durch einen Redaktionsausschuss, bestehend aus 7 Mitgliedern, vertreten. Die Sitzungen finden je nach Bedarf, mindestens aber 1 x im halben Jahr, statt.

2. Der Redaktionsausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen:

a) 2 hauptamtliche Redakteur:innen;
b) 1 freie redaktionelle Mitarbeiter:in:

  • wählbar ist, wer länger als drei Monate regelmäßig, d.h. im Durchschnitt mindestens zweimal wöchentlich redaktionelle Aufgaben wahrnimmt

c) 1 hauptamtliche Mitarbeiter:in aus einem anderen Aufgabenbereich;
d) 1 Vertreter:in aus der Versammlung der Produzent:innen (Produzent:innenplenum) des zugangsoffenen Bereichs des Lokalsenders:

  • wählbar ist, wer regelmäßig (mindestens 1 x im Monat) im zugangsoffenen Bereich Programm gestaltet, insbesondere zu lokalen Themen

e) 1 Leiter:in des Lokalsenders;
f) 1 Vertreter:in des Vorstands des Trägervereins Lokalsender Oldenburg e.V.

3. Die Redaktionsvollversammlung kann die ehrenamtlichen Mitglieder des Reaktionsausschusses mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen abwählen. Eine Neuwahl wird unverzüglich vorgenommen.

4. Der Redaktionsausschusses muss bei Veränderung des Programmschemas vom Vorstand des Trägervereins Lokalsender Oldenburg e.V. angehört werden, ebenso kann der Redaktionsausschuss dem Vorstand Änderungen des Programmschemas vorschlagen.

5. Bei Einstellung bzw. Entlassung von hauptamtliche Redakteur:innen berät sich der Vorstand des Trägervereins Lokalsender Oldenburg e.V. mit dem Redaktionsausschuss.

6. Redaktionskonferenz

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit, der internen Abstimmung und insbesondere zur Festlegung behandelnder Themenbereiche finden regelmäßig Redaktionskonferenzen statt.

7.    Redaktionsinterne Konflikte

Falls redaktionsinterne Konflikte nicht redaktionsintern gelöst werden können, kann der Redaktionsausschuss den Vorstand des Trägervereins Lokalsender Oldenburg e.V. einschalten. Sollten sich die Konflikte nicht gütlich lösen lassen, hat der Vorstand des Trägervereins die letzte Entscheidung.

8. Veränderung des Redaktionsstatut

Bei 2/3 der Stimmenmehrheit der Mitglieder des Redaktionsausschusses sind Änderungen dieses Statutes möglich. Der Vorstand des Trägervereins Lokalsender Oldenburg e.V. muss den Änderungen mehrheitlich zustimmen.


Der Vorstand

Auf der Mitgliederversammmlung wurde der oeins-Vorstand wie Folgt gewählt:

Andreas Gögel (Vorstandsvorsitzender)
Melanie Blinzler (Stellvertreterin)
Robert Geipel (Stellvertreter)
Klaus Groß
Michael Papra